Dies umfasst alle erforderlichen Pläne und Unterlagen, die bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden müssen, um eine Baugenehmigung für einen Neubau, Anbau oder eine Nutzungsänderung zu erhalten.
Eine Nutzungsänderung erfordert oft eine Genehmigung oder einen vollständigen Bauantrag. Selbst wenn keine zusätzlichen Anforderungen bestehen, kann ein Planer benötigt werden, z.B. bei der Umwandlung eines Raums in einen Imbiss, Coffeeshop oder Friseursalon.
Bei Miet- oder Kaufimmobilien wird stets die Nettowohnfläche benötigt. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung der Nettowohnfläche anhand des Aufmaßes oder vorhandener Bestandspläne.
Beratungsunternehmen mit Sensibilität in die Gestaltung. Wir stehen für Qualität, Sicherheit und Glaubwürdigkeit, so dass Sie uns in Bezug auf den architektonischen Arbeitsprozess voll vertrauen können.
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